Brandenburg: Behörden stellen bei rund einem Drittel der kontrollierten Betriebe Tierschutzverstöße fest
In Brandenburg wurden im vergangenen Jahr bei rund einem Drittel der kontrollierten Tierhaltungs-Betriebe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor. Insgesamt wurden 1.265 der 8.163 Produktionsstätten kontrolliert, bei 454 wurden Verstöße festgestellt.
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Tierschutz, Raschke, kritisierte: «Dass es in etwa einem Drittel aller kontrollierten Betriebe zu Beanstandungen kommt, ist erschreckend. Beunruhigender ist allerdings, dass viele Verstöße gar nicht erst entdeckt werden können, solange nur wenige Betriebe pro Jahr überhaupt kontrolliert werden.» Diese Situation sei nicht hinnehmbar. «Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen und dafür vor allem mehr Personal in den Veterinärämtern der Landkreise.» Ebenfalls erschreckend ist die Tatsache, dass die meisten Verfahren gegen Personen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben, eingestellt wurden. In den Jahren 2018 bis 2022 wurden insgesamt 1.267 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet, dabei wurden 1.520 Personen beschuldigt. Gegen rund 72 Prozent von ihnen wurden die Verfahren im Zeitraum von 2018 bis 2022 eingestellt. Nur in 87 Fällen kam es zu rechtskräftigen Urteilen, und fast ausschließlich handelte es sich um Geldstrafen. Lediglich in zwei Fällen wurde eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt.