Hamburger Landgericht beschließt: „Veganer Eierlikör“ als Formulierung ist nicht zulässig
Vegane Eierliköralternativen dürfen künftig nicht mehr als “veganer Eierlikör” oder „vegane Eierliköralternative“ bezeichnet werden, da der Begriff “Eierlikör” eine geschützte Spirituosenkategorie beschreibt, deren Kriterien veganer Eierlikörersatz nicht erfüllt. Dies berichtet der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V, nachdem diese vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg errangen.
Der Schutzverband ging gegen einen Onlinehändler vor. Dieser hatte ein Produkt unter der Bezeichnung „VEGGLY“ unter anderem als „Eierlikör-Alternative“, „vegane Alternative zu Eierlikör“ und/oder „veganer Likör ohne Eier“ bezeichnet. Begründung für die Klage des Schutzverbandes war, dass die vegane Liköralternative “den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigelbgehalt für „Eierlikör“ […] nicht erfüllen kann”. Der Schutzverband schließt aus dem Beschluss sogar, dass es “sogenannte Eierlikör-Alternativen schlicht nicht geben kann”.
Das Thema rund um die Bezeichnungen von veganen Alternativprodukten ist komplex und heiß umstritten. Wir berichteten zuletzt unter anderem über ähnliche Diskussionen und Einschränkungen in Frankreich, England und Polen.