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5. März, 2024 / Elena Arnold

Frankreich verbietet als nächstes EU-Land die Verwendung von den Begriffen “Steak” und “Wurst” für pflanzliche Ersatzprodukte

Frankreich ist nun das nächste Land, das die Kennzeichnung von in Frankreich produzierten pflanzlichen Ersatzprodukten als “Steak” und “Wurst” verbietet.

Frankreich, Flagge, Eiffelturm
© Canva, Symbolbild

Frankreich ist nun das nächste Land, das die Kennzeichnung von in Frankreich produzierten pflanzlichen Ersatzprodukten als “Steak” und “Wurst” verbietet. Damals war Frankreich das erste Land in der EU, das diesen Schritt gegangen ist – und es gleichzeitig auch als EU-weite Vorschrift forderte. 2022 wurde ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Es sollte im Oktober 2022 in Kraft treten. 

Das Oberste Verwaltungsgericht kippte das Vorhaben aber, da die Verbraucherorganisation “Protéines France” dagegen geklagt hatte. Der Vorwurf: Das Kennzeichnungsverbot würde Verwirrung stiften. Auf der anderen Seite wurde seitens der Fleischindustrie ursprünglich derselbe Vorwurf laut: Die Formulierungen “vegetarische Wurst” oder “pflanzliches Steak” seien verwirrend und daher nicht zulässig. 

Der Gesetzentwurf wurde nun so überarbeitet, dass auch Produkte mit geringen Anteilen pflanzlicher Proteine weiterhin mit tierischen Begriffen beworben werden dürfen. Unter anderem betrifft dies Produkte wie “Cordon Bleu” oder “Nuggets”, die nicht ausschließlich aus tierischen Proteinen bestehen. 

Die französische Regierung gab eine konkrete Liste an Begriffen heraus, die unter keinen Umständen für pflanzliche Alternativprodukte verwendet werden dürfen. Auch die Prozentsätze an zulässigen nicht-tierischen Proteinen wurden genau festgelegt. Im Fall des “Cordon Bleu” beträgt der zulässige Anteil an nicht-tierischen Proteinen der Liste zufolge 3.50 %. 

Die einzige bisher gültige EU-weite Regelung hinsichtlich der Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen betrifft Milcherzeugnisse. In einem Beschluss von 2017 wurde festgelegt, dass nur Erzeugnisse aus Brustsekreten (“mammary secretions”) als “Milch” bezeichnet werden dürfen. Entsprechend ist der Begriff “Milch” in der Vermarktung von pflanzlichen Milchersatzprodukten EU-weit untersagt. 

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