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9. Juli, 2022 / Katharina Frauenknecht

Frankreich: Verbot für fleischähnliche Namen inländisch produzierter Ersatzprodukte

Kein veganes Schnitzel, vegetarische Wurst, usw.: Verbot für fleischähnliche Namen französischer Ersatzprodukte

Frankreich ist das erste europäische Land, das Begriffe wie „Veggie-Wurst“, „Veganer Bacon“ und „Pflanzlicher Burger“ für inländisch produzierte Produkte gänzlich verbietet. „Es ist verboten, zur Bezeichnung eines verarbeiteten Produkts, das pflanzliche Proteine enthält, einen Namen zu verwenden, der die spezifische Terminologie von Metzgerei-, Wurst- oder Fischwaren verwendet.“, ist in dem entsprechenden Beschluss vom 29. Juni 2022, welcher am 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, nachzulesen. Für bereits vor Inkrafttreten der Regelungen hergestellte Lebensmittel gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember.

Die französische Fleischindustrie hat ein solches Verbot seit Längerem angestrebt – auch in Deutschland wird eine derartige Regelung von Fleischproduzenten und deren Vertretern gefordert. Zudem wird in Frankreich eine Ausweitung des Verbots auf die gesamte EU gefordert. 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass vegane Alternativen für Milchprodukte nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Butter und Käse verkauft werden dürfen. Im Jahr 2020 wurde ein Gesetzesentwurf für die Bezeichnung von Fleisch- & Fischalternativen jedoch abgelehnt, ebenso wie der Kompromissentwurf, der eine deutlichere Kennzeichnung der Ersatzprodukte wie «ohne Fleisch» vorsah.

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