
Herausforderungen und Lösungsansätze für die Kennzeichnung von veganen und pflanzlichen Lebensmitteln in Großbritannien
- Juli 21, 2023
In letzter Zeit haben uns Schlagzeilen erreicht, die behaupten, eine Studie hätte aufgedeckt, dass in Großbritannien als vegan gekennzeichnete Produkte insgeheim doch Bestandteile an tierischen Produkten enthalten. Diese möchten wir richtig stellen: Die zitierte Studie des Chartered Trading Standards Institute (CTSI) hat den aktuellen Stand von veganen und pflanzlichen Lebensmitteln, Verbraucherentscheidungen und die damit verbundene Verwirrung für Personen mit Lebensmittelallergien in Großbritannien untersucht. Von den befragten Personen sind 76,4% der Überzeugung, dass als vegan gekennzeichnete Lebensmittel komplett frei von tierischen Bestandteilen sein sollten.
Derzeit gibt es in UK allerdings keine gesetzliche Definition für den Begriff „vegan“ und keine festgelegten Grenzwerte für tierische Bestandteile in veganen Lebensmitteln. Dadurch entsteht bei Allergiker*innen die Gefahr, unwissentlich Lebensmittel zu konsumieren, die als „vegan“ oder „pflanzlich“ gekennzeichnet sind, aber potenziell Allergene enthalten. Was die Studie allerdings zu keinem Zeitpunkt kommunizieren wollte, ist, dass als vegan gekennzeichnete Produkte in Großbritannien “versteckt” große Mengen an tierischen Bestandteilen enthalten. Dies wurde durch einige Schlagzeilen falsch kommuniziert.
Das CTSI arbeitet drei Empfehlungen zur Lösung der Definitions-Problematik in Großbritannien heraus:
- Eine Rechtliche Definition: Es sollte eine rechtliche Definition für vegane Lebensmittel eingeführt werden, einschließlich spezifischer Grenzwerte für tierfreie Produkte, um eine genaue Kennzeichnung sicherzustellen und Verbraucher mit Lebensmittelallergien zu schützen
- Eine Bildungskampagne: Eine Aufklärungskampagne sollte gestartet werden, um Verbraucher über die Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen aufzuklären, einschließlich Begriffen für tierische Bestandteile, die für einige Verbraucher möglicherweise nicht vertraut sind.
- Eine Stakeholder-Beteiligung: Die CTSI empfiehlt eine weitere Zusammenarbeit mit Interessengruppen, um die Leitlinien für die Kennzeichnung von veganen und pflanzlichen Lebensmitteln zu aktualisieren und an internationale Standards anzupassen.
Das Problem der Kennzeichnung tierischer Bestandteile bei veganen Produkten führte auch hierzulande in der Vergangenheit vermehrt zu Diskussionen: Der Allergen-Hinweis „Kann Spuren enthalten“ führt oft zu Verwirrung bei Verbraucher*innen. Viele Produkte tragen diesen Hinweis, obwohl in der Zutatenliste keine tierischen Produkte aufgeführt sind. Die Spurendeklaration dient der rechtlichen Absicherung des Herstellers, da es während der Produktion zu unbeabsichtigten Übertragungen von Spuren anderer Lebensmittel kommen kann. Dies ist beispielsweise bei gemeinsam genutzten Produktionsanlagen der Fall. Das V-Label, das vegetarische und vegane Produkte kennzeichnet, berücksichtigt auch diese Spuren-Kennzeichnung, solange keine tierischen Bestandteile bewusst hinzugefügt wurden.
Letztendlich bleiben Lebensmittel trotz des Hinweises „Kann Spuren enthalten“ vegan, da die vorhandenen Spuren nur in Kleinstmengen auftreten und nicht bewusst in das Produkt eingefügt werden. Problematisch wird es hier nur für Menschen mit Lebensmittelallergien. Hier können gegebenenfalls schon Kleinstmengen zu allergischen Reaktionen führen. Aus diesem Grund ist eine klare Kennzeichung von enormer Wichtigkeit.
Durch die Umsetzung dieser Empfehlungen der CTSI kann Großbritannien eine klare und vertrauenswürdige Landschaft für Verbraucher schaffen, die vegane und pflanzliche Lebensmittel suchen, während gleichzeitig Personen mit Lebensmittelallergien vor möglichen Risiken geschützt werden. Dies würde sicherlichen auch dazu beitragen, die Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lebensmittelindustrie zu fördern. Der Markt für vegane und pflanzliche Lebensmittel hat das Potenzial, weiter zu wachsen und einen positiven Beitrag zu Gesundheit, Umwelt und Tierschutz zu leisten. Eine zuverlässige und klar definierte Kennzeichnung ist langfristig unerlässlich.
