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1. November, 2022 / Katharina Frauenknecht

Bundesrat stimmt für bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- & Betreuungsverbote

Bundesrat stimmt für bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- & Betreuungsverbote

Der deutsche Bundesrat hat am 28. Oktober für ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote gestimmt. Damit wird die Bundesregierung gebeten, noch in der laufenden Legislaturperiode eine Rechtsgrundlage für die bundesweite Erfassung der Daten zu verhängten Tierhaltungs- und Betreuungsverboten sowie vergleichbaren Sachverhalten im Tierschutzgesetz zu schaffen, die für eine effektive Überwachung durch die Vollzugsbehörden erforderlich sind.

Laut § 16a des Tierschutzgesetzes können die zuständigen Behörden Tierhalter, die wiederholt oder grob gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, das Halten und Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeglicher Art untersagen. Allerdings lassen sich solche Verbote in der Praxis bei Umzügen in einen anderen Landkreis schwer kontrollieren, da es bis jetzt kein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote gibt.

„Ein Tierhalteverbot wird nicht leichtfertig verhängt. Ihm ist meist erhebliches und lang andauerndes Leid von Tieren in der Obhut jener Personen vorausgegangen, und es wird erteilt, um absehbares zukünftiges Leid weiterer Tiere zu verhindern. Dies muss dann aber auch konsequent durchgesetzt werden können. Damit die zuständigen Behörden Tiere tatsächlich aus untersagten Haltungen herausholen und schützen können, müssen Tierhaltungs- und Betreuungsverbote in einem bundesweiten Register erfasst werden. Denn wir sehen in der Praxis, dass die Überwachung über die Kreisgrenze hinaus ohne solch ein Register kaum möglich ist.“, erklärt Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

„Wir begrüßen das bundesweite Register für Tierhaltungs- und Betreuungsverbote ausdrücklich, denn regelmäßig entziehen sich Menschen, die Tiere gequält oder schwer vernachlässigt haben, der behördlichen Aufsicht durch einen Umzug. In einem neuen Landkreis fangen sie dann neu an, ohne dass das örtliche Veterinäramt die Vorgeschichte und etwaige Tierhalteverbote kennt. Durch das Register können künftig Fälle von schwerer Tierquälerei durch engmaschige behördliche Kontrollen schon im Vorfeld verhindert werden, daher erwarten wir von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine zeitnahe Umsetzung der Bundesratsentschließung.“, kommentiert Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.

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