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24. April, 2023 / Katharina Frauenknecht

Deutscher Bundestag stimmt für Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat Mitte der Woche für den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gestimmt, den der Landwirtschaftsminister Cem Özdmir vorgelegt hat. In einem ersten Schritt soll unverarbeitetes Schweinefleisch im Lebensmitteleinzel- & Großhandel, Bedientheken, Fachgeschäften und dem Onlinehandel gekennzeichnet werden.

Nachfolgend soll eine Erweiterung auf weitere Tierarten, die Gastronomie sowie verarbeitete Produkte erfolgen, desweiteren arbeite man an einer EU-weiten Herkunfsstkennzeichnung. Tierschützer kritisieren, dass die Haltungsstufen lediglich den Status quo repräsentieren und den Verbrauchern eine „humane“ Haltung vortäuschen, ohne über die tatsächlichen Bedingungen aufzuklären.

Es sind fünf Haltungsformen geplant: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio. Die niedrigste Stufe „Stall“ bezeichnet dabei die gesetzlichen Mindestanforderungen der Haltung während der Mast. Bei der höchsten Stufe „Bio“ entspricht die Tierhaltung den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Unabhängig von der Tierhaltungskennzeichnung sollen Landwirte finanziell gefördert werden, die ihren Tieren bessere Haltungsbedingungen bieten und ihre Ställe dementsprechend umbauen. Dafür hat das BMEL im letzten Jahr Eckpunkte für ein Bundesprogramm veröffentlicht, das Investitionen in „zukunftsfeste“ Stallbaumaßnahmen fördern soll. 

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