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21. Mai, 2023 / Katharina Frauenknecht

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit empfiehlt EU-weites Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einem Gutachten für die EU-Kommission einen Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen empfohlen.

Dieses Gutachten ist Teil einer Reihe von Gutachten zu sogenannten Nutztierarten, die dazu dienen sollen, die Tierschutzvorschriften der Europäischen Union zu überarbeiten. Im Herbst will die Kommission Vorschläge zur Novellierung der EU-Tierschutzgesetze vorlegen, wobei sie sich an den EFSA-Gutachten orientieren könnten.

Die EFSA betont, dass ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein entscheidender Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen ist. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist“, heißt es in dem Papier. Jede Kuh soll Zugang zu einem Innenbereich haben, der insgesamt mindestens 9 m² umfasst, einschließlich des Liegebereichs. Zudem empfiehlt die EFSA den Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen sowie eine regelmäßige Überwachung der Tiere auf Lahmheit, Mastitis und Stoffwechselstörungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bereitstellung von Bürsten in allen Laufställen, damit die Kühe natürlichen Verhaltensweisen wie dem Kratzen nachgehen und ihren Körper pflegen können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Milchviehhalter sicherstellen, dass die Kühe in Boxenställen über einen eigenen Platz und ausreichend dickes Einstreumaterial verfügen.

In Deutschland ist die ganzjährige Anbindehaltung in Altställen immer noch erlaubt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2021 handelt es sich dabei um etwa zehn Prozent der Rinder in Deutschland. Die Ampelkoalition in Deutschland hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Anbindehaltung von Milchkühen innerhalb von spätestens zehn Jahren zu verbieten. Dabei bleibt jedoch unklar, ob sich das Verbot nur auf die ganzjährige Anbindehaltung ohne Auslauf bezieht oder auch die Kombinationshaltung einschließt.

Der Vorstoß der EFSA und die Überlegungen der EU-Kommission zeigen, dass der Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere in der Landwirtschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen. Es bleibt allerdings abzuwarten, welche konkreten Vorschläge letztendlich umgesetzt werden, um die Bedingungen für Milchkühe und andere sogenannte Nutztiere in der Europäischen Union zu verbessern.

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