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4. Juni, 2022 / Katharina Frauenknecht

Frankreich: Erstmals Schweinehalter aufgrund von Schwanzkupieren wegen Tierquälerei verurteilt

Frankreich: Erstmals Schweinehalter aufgrund von Schwanzkupieren wegen Tierquälerei verurteilt

Nach der Veröffentlichung von Videomaterial der Tierschutzorganisation L214 Ethique et Animaux verurteilte ein französisches Strafgericht einen Schweinehalter, der routinemäßig Schweineschwänze kupiert hatte, wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 €. Damit verurteilte die französische Justiz zum ersten Mal die Praxis des systematischen Kupierens der Schweineschwänze, die in der EU eigentlich bereits seit 1994 verboten ist. „Diese Verurteilung stellt einen echten Wendepunkt dar. Ein seit 20 Jahren geduldetes Vergehen wird endlich von der Justiz verurteilt“, sagte die Mitbegründerin von L214, Brigitte Gothière. Der Anwalt des Beklagten teilte die Auffasung der Tierschützerin nicht. „Das ist eine sehr harte Entscheidung. Man kriminalisiert eine Zuchtpraxis, die 99 % der europäischen Züchter betrifft“, erklärte er gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Frankreich ist im Jahr 2020, nach einer von der Organisation „Compassion in World Farming“ eingelegten Beschwerde, aufgrund der Missachtung des EU-Rechts bereits von der Europäischen Kommission abgemahnt worden. Auch in Deutschland wird das routinemäßige Schwanzkupieren trotz Verbot weiterhin durchgeführt. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sind die rechtlich möglichen Ausnahmen von diesem Verbot für Einzelfälle in der Praxis zur Regel geworden. Dennoch hat das Ministerium bisher keine ernstzunehmenden Anstrengungen unternommen, diesem Vorgehen entgegenzutreten.

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