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1. August, 2022 / Katharina Frauenknecht

Gericht setzt Verbot von fleischähnlichen Namen für französische Ersatzprodukte aus

Gericht setzt Verbot von fleischähnlichen Namen für französische Ersatzprodukte aus

Am 29. Juni 2022 hatte die französische Regierung einen Beschluss erlassen, welcher Begriffe wie „Veggie-Wurst“, „Veganer Bacon“ und „Pflanzlicher Burger“ für inländisch produzierte Produkte ab Oktober diesen Jahres gänzlich verbietet. „Es ist verboten, zur Bezeichnung eines verarbeiteten Produkts, das pflanzliche Proteine enthält, einen Namen zu verwenden, der die spezifische Terminologie von Metzgerei-, Wurst- oder Fischwaren verwendet.“, ist in dem entsprechenden Dekret nachzulesen. Die Fleischindustrie hatte ein Verbot seit Langem gefordert und verlangte eine weiterführende europäische Einschränkung, da sich der entsprechende Beschluss nicht auf importierte Ersatzprodukte bezieht. Peta Frankreich wies als Reaktion auf das Dekret auf die Ironie in Bezug auf die Forderung der Fleischindustrie nach mehr mehr Transparenz auf den Etiketten von pflanzlichen Produkten hin, da diese sich gleichzeitig weigert, Transparenz in der „Produktion“ von tierischen Produkten zu schaffen und zum Beispiel Kameras in Schlachthöfen zu installieren. 

Nun hat das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs dieses Verbot durch eine einstweilige Verfügung vorerst ausgesetzt. Das Gericht hat laut dem veganen Wirtschaftsmagazin Vegconomist ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Verbots geäußert und hält es im Sinne der Verbraucherinformation für nicht gerechtfertigt. Folglich können (vorerst) pflanzliche Ersatzprodukte aus Frankreich dort weiterhin unter ihren bisherigen Namen vermarktet werden.

Damit bestätigt der französische Staatsrat einen Antrag des Industrieverbands Protéines France im Eilverfahren. Laut dem französischen Online-Nachrichtenportal Quest France orientiert sich die Entscheidung des Gerichts an der europäischen Position, die die Verwendung von Begriffen tierischen Ursprungs außer für Milchprodukte zulässt. 

Protéines France’s Anwalt Guillaume Hannotin sagte dem französischen Magazin Le Monde, dass sich der Verband über diesen „verheißungsvollen“ Aufschub freue, aber vorsichtig bleibe, bis das höchste Verwaltungsgericht eine Entscheidung in der Sache getroffen hat. „Der Staatsrat hat unser Argument akzeptiert, dass es für pflanzliche Lebensmittel unmöglich ist, aus dem lexikalischen Bereich herauszukommen, der sich in irgendeiner Weise dem Fleisch annähert“, begrüßte er. Gemeint ist damit, dass es unmöglich ist pflanzliche Produkte in ihrem Aussehen, Geschmack und Textur zu beschreiben, ohne sich dabei auf tierische Produkte zu beziehen. Des Weiteren erinnerte er daran, dass selbst einige heute bekannte Bezeichnungen für Fleisch ursprünglich nichts mit Fleisch zu tun gehabt hätten: „Steak“ bedeutete beispielsweise auf Englisch ursprünglich einfach „Scheibe“, und das Wort „Carpaccio“ komme nach dem Namen des italienischen Malers, der die Farbe Rot in seinen Bildern vorherrschen ließ.

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