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12. Februar, 2023 / Katharina Frauenknecht

Keine Tierartenbezeichnungen auf veganen Produkten: Behörde geht vor das Schweizer Bundesgericht

Das Eidgenössische „Department des Inneren“ (EDI) fechtet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Schweizer Fleischersatzhersteller Planted seine Produkte weiterhin mit Namen wie «planted.chicken» bezeichnen darf und diese Bezeichnung keine Verbrauchertäuschung darstellt, vor dem Schweizer Bundesgericht an. Bis Ende des Jahres wird das Bundesgericht entscheiden, ob in der Schweiz produzierte Fleischalternativen weiterhin als pflanzliches „Huhn“ oder „Schweinefleisch“ bezeichnet werden dürfen.

Im Mai 2021 beanstandete das Kantonale Labor Zürich verschiedene Kennzeichnungselemente von Planted-Lebensmitteln; insbesondere Tierartenbezeichnungen wie „planted.chicken“, „planted.chicken güggeli“, „planted.pulled pork“ oder „planted.pulled BBQ“, da diese laut deren Aussage irreführend seien. Planted erhob dagegen Rekurs bei der Gesundheitsdirektion, der wiederum abgelehnt wurde. Daraufhin wurde dem Unternehmen eine Frist bis zum 30. September 2022 zur Umsetzung der Anordnung des Kantonalen Labors gestellt. Doch Planted legte als Reaktion auf die Frist beim Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die Anordnung ein. Mit Erfolg: im Dezember des vergangenen Jahres gab das Verwaltungsgericht Planted Recht.

«Durch die Angabe einer Tierbezeichnung auf den Produkten kann dem Publikum im Interesse der lebensmittelrechtlich gebotenen, ausreichenden Information der Verwendungszweck des Lebensmittels „wie Poulet“ bzw. „wie Schwein“ erläutert werden», so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Solche Bezeichnungen seien unbedenklich «so lange klar gekennzeichnet ist, dass es sich dabei nicht um ein Fleischerzeugnis handelt.» Durch die farblich hervorgehobene Aufschrift „VEGAN“ inklusive „V-Label“ sei klar erkennbar, dass es sich um ein rein pflanzliches Produkt handle. Das Gericht bezog sich dabei auf eine Studie, die im Auftrag von Planted durchgeführt worden ist und 777 Personen zu einer Verpackung von „planted.chicken“ befragt hat. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass 93 % der Schweizer anhand der Verpackung erkennen würden, dass es sich um ein pflanzliches Produkt handle.

Vergangenen Montag hat jedoch das Eidgenössische „Department des Inneren“ (EDI) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten und beschlossen, sie dem Schweizer Bundesgericht vorzulegen. Dieses wird nun bis Ende des Jahres darüber entscheiden, ob die Schweiz das erste europäische Land sein wird, das die Bezeichnung von Tierfleisch auf pflanzlichen Fleischetiketten verbietet.

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