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27. März, 2023 / Katharina Frauenknecht

Neues Tierschutzgesetz: Spanien verbessert Schutz von Haustieren

In Spanien sollen Haustiere künftig besser vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Die spanische Regierung billigte am 26. März abschließend das „Gesetz für die Rechte und das Wohlergehen von Tieren“ und dadurch u.a. Änderungen im Strafgesetzbuch mit höheren Strafen für Tierquälerei. Nun können Misshandlungen und andere Verstöße mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 200.000 Euro oder sogar Gefängnisstrafen geahndet werden.

Nach einer Änderung im Zivilgesetzbuch werden Tiere in Spanien seit dem 5. Januar bereits als “fühlende Lebewesen” und nicht mehr wie zuvor – und wie immer noch in Deutschland – als Gegenstände eingestuft. Stritten sich beispielsweise Ehepartner vor Gericht, berücksichtigten Richter den finanziellen Wert. In Deutschland zählen Haustiere im Falle einer Scheidung zum Hausrat. Die Gesetzesreformierung geht jedoch über höhe Geldstrafen hinaus. Wie die Mallorca Zeitung berichtet, dürfen Hunde künftig nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Zudem müssen sie artgerecht untergebracht und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden. Zudem sind Personen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Haustiere abzuschließen. In dem Fall der Misshandlung des Tiers, wird das Tier unwiederbringlich in einem Tierheim untergebracht. Desweiteren ist die Tötung von Haustieren nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder im Rahmen von Sterbehilfe durch einen Tierarzt erlaubt. Auch der Einsatz von Tieren für Kampfveranstaltungen wie Hahnenkämpfe ist nun verboten.

Allerdings sind einige Tiere durch dieses Gesetz nicht geschützt. Laut dem Bericht der Mallorca Zeitung sind Jagdhunde, die besonders grausam behandelt werden und ursprünglich ebenfalls durch das Gesetz geschützt hätten werden sollen, wurden nach Protesten von Jägerverbänden ausgenommen. Ausnahmen gelten auch für Polizei- und Blindenhunde sowie Herden- und Hütehunde. Auch Stierkämpfe sind weiterhin erlaubt. Zudem sind sogenannte Nutztiere von dem Schutz durch das Gesetz ausgenommen.

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