Spanien verschärft die Strafen für Tierquälerei
Der Ministerrat der Zentralregierung in Madrid hat eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet. Unter anderem werden die Haftstrafen für Misshandlungen, die zum Tod eines Haustieres führen, von 18 Monaten auf zwei Jahre erhöht. Zudem dürfen Hunde, Katzen und andere Haustiere nicht mehr aus Platzgründen eingeschläfert werden. Mit der neuen Verordnung werden auch andere Formen der Tierquälerei wie die Verwendung von Elektroschock- oder Stachelhalsbänder unter Strafe gestellt. Zudem wurde es verboten, Haustiere drei Tage hintereinander allein zu lassen; bei Hunden dürfen sogar 24 Stunden nicht überschritten werden.