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27. Februar, 2023 / Katharina Frauenknecht

USA: Vegane Milchalternativen dürfen laut Lebensmittelbehörde weiterhin als "Milch" bezeichnet werden

Laut einer Entscheidung der US-amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) dürfen Hersteller und Distributoren von Pflanzenmilch weiterhin den Begriff „Milch“ für ihre vegane Milchalternativen verwenden. Vergangenen Mittwoch hat die FDA einen Leitfaden herausgegeben, der besagt, dass pflanzliche Getränke nicht vorgeben, von Tieren zu stammen – und dass die US-Verbraucher durch Bezeichnungen wie „Sojamilch“ nicht getäuscht werden.

Milchproduzenten fordern seit Jahren, dass die FDA gegen pflanzliche Getränke und andere Produkte vorgeht, die ihrer Meinung nach als tierische Lebensmittel getarnt sind und die wahre Bedeutung des Begriffs „Milch“ verschleiern. In der EU dürfen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2017 Bezeichnung „Milch“ nur für Produkte verwendet werden, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie „Sahne“, „Butter“, „Käse“ und „Joghurt“. Hintergrund war eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen das deutsche Unternehmen Tofutown im Auftrag von Wettbewerbern. Ausgenommen sind „Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist“ oder bei denen „die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden“, wie beispielsweise „Kokosmilch“.

Auch wenn sich der Leitfaden ausschließlich auf pflanzliche Milch, und nicht auf weiterverarbeitete Produkte wie veganen Käse oder Joghurt, bezieht, sieht die US-amerikanische Lebensmittelbehörde das offenbar anders. Pflanzliche Getränke würden nicht vorgeben, von Milchtieren zu stammen, weswegen die US-Verbraucher durch diesen Unterschied nicht verwirrt werden. Allerdings empfiehlt die Behörde den Getränkeherstellern, ihre Produkte eindeutig nach der pflanzlichen Quelle des Lebensmittels zu kennzeichnen (z. B. Sojamilch oder Cashewmilch) und zusätzliche Nährwertkennzeichnung anzugeben, die darauf hinweist, wenn die Getränke einen geringeren Gehalt an Nährstoffen – wie Kalzium, Magnesium oder Vitamin D – aufweisen als Molkereimilch.

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