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1. März, 2024 / Elena Arnold

Dänisches Gericht beschließt: Veganer*innen unter Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor Diskriminierung geschützt

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Ein Gericht der dänischen Stadt Hjorring entschied am 8. Februar 2024, dass Veganer*innen gemäß Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (“Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit”) in Verbindung mit Artikel 14 (“Diskriminierungsverbot”) vor Benachteiligung geschützt werden müssen. 

Der konkrete Fall drehte sich um eine vegan-lebende dänische Familie: Der Kindergarten und die verantwortliche Gemeinde hatten sich geweigert, veganes Essen für ein junges Mädchen zu stellen. Gleichzeitig durften die Eltern der Tochter auch kein veganes Mittagessen mitgeben. Sie wendeten sich an die Vegetarische Gesellschaft Dänemark, welche für die Familie vor Gericht zog. 

Das Gericht bewertete den Fall als Diskriminierung und stellte klar, dass Veganer*innen nicht „schlechter behandelt werden [dürfen] als Menschen ohne vegane Überzeugungen, die sich in einer ähnlichen oder vergleichbaren Situation befinden“. Die Gerichtskosten muss die betroffene Gemeinde zahlen, die Familie erhält 1500 Euro Schadensersatz. Die Vegetarische Gesellschaft Dänemark feiert den Beschluss als “Meilenstein” und hofft, dass er anderen europäischen Veganer*innen Mut machen kann, sollten sie in ähnlichen Situationen stecken. Der Fall war der erste seiner Art in Dänemark.

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