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21. Januar, 2022 / Katharina Frauenknecht

Das Ende des Kükentötens in Deutschland – wie viel Tierschutz steckt wirklich dahinter?

In Sachen Tierschutz in der industriellen Tierhaltung scheint sich in Deutschland seit einigen Jahren einiges zum Wohle der Tiere zu verbessern. So machen viele Werbeslogans und Tierschutzlabels augenscheinlich die Hoffnung Milch würde von glücklichen Kühen stammen und Eier von fröhlichen Hühnern gelegt werden. Somit scheint es zunächst nicht verwunderlich, dass bis heute viele Menschen denken, der Konsum von Eiern würde nicht zum Leid und zur Tötung von Küken und Hühnern beitragen. Dass es sich dabei um eine gut vermarktete Illusion handelt, wurde einigen Menschen bewusst, als sich medial immer mehr Videos verbreiteten, in denen das Schreddern oder Vergasen von frisch geschlüpften Küken gezeigt wurde.



Circa 45 Millionen männliche Küken wurden bis zu diesem Jahr jährlich in Deutschland kurz nach ihrer Geburt getötet.1 Hintergrund dieser traurigen Zahl sind verschiedene Zuchtlinien, die es angesichts ökonomischer Vorteile für die kommerzielle Geflügelzucht seit den 1960er Jahren gibt: Masthühner, die zur Produktion von Fleisch auf die Mast ausgerichtet sind und Hühner, die auf immer höhere Legeleistungen hin gezüchtet wurden. Männliche Tiere aus der Legehennenlinie setzen daher sehr viel langsamer und insgesamt weniger Fleisch im Vergleich zur Mastlinie an. Aufgrund des damit verbundenen verringerten Profits bei der Aufzucht dieser Tiere, wurden diese bisher kurz nach dem Schlupf getötet.2

Das Verbot des Tötens von Küken in Deutschland

Im Juni 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Töten männlicher Küken gemäß dem Tierschutzgesetz nur noch übergangsweise zulässig ist, da die wirtschaftlichen Interessen kein vernünftiger Grund für das Töten der Küken darstellten.3 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft legte daraufhin im Jahr 2020 einen Gesetzesentwurf zum stufenweisen Ausstieg aus dem Kükentöten vor, welches der Deutsche Bundestag daraufhin am 20. Mai 2021 beschlossen hat. Darauf basierend ist am 01. Januar 2022 das Verbot des Tötens von Hühnerküken in Kraft getreten. Am 01. Januar 2024 wird zudem die zweite Stufe des Gesetzes, das Verbot für Eingriffe am Hühnerei nach dem 6. Bebrütungstag, rechtskräftig. Diese Stufe beruht auf der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis, dass der Hühnerembryo im Ei nach dem siebten Bebrütungstag in der Lage ist Schmerz zu empfinden.4

Im Zuge dieses Gesetzes schlägt der Bund außerdem verschiedene Alternativen zum Töten der Küken vor. Eine dieser Alternativen sind Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im brütenden Ei, um vor dem Schlupf das Geschlecht des sich entwickelnden Kükens zu bestimmen und dieses so frühzeitig auszusortieren. Hierbei werden bereits seit einigen Jahren verschiedene Technologien erforscht und vom Bund gefördert, mit denen dieses Vorhaben gelingen soll.5 Diese Methoden finden zwar vereinzelt Anwendung, erfüllen bisher allerdings nicht die Anforderungen vor dem 7. Bruttag eingesetzt werden zu können.6 Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es kein marktfähiges Verfahren, welches dieses Kriterium erfüllt.7 Eine zweite beschriebene Alternative ist die Mast der männlichen Hühner zur Fleischproduktion, die als sogenannte „Brüderhähne“ bezeichnet werden. Wie jedoch beschrieben, ist die Aufzucht der männlichen Tiere mit höheren wirtschaftlichen Kosten verbunden, da diese Tiere weniger schnell wachsen und insgesamt weniger Fleisch ansetzen. Die vermehrten Kosten sollen durch höhere Preise auf Eier- und Hühnerfleischprodukte entlohnt werden. Bio-Initiativen setzen die Bruderhahnaufzucht bereits vermehrt um, doch derzeit bestehen keine gesetzlichen Mindestanforderungen für die Aufzucht und Schlachtung dieser Tiere.8 Eine dritte Alternative stellt der Einsatz von sogenannten „Zweinutzungshühnern“ dar. Hierbei handelt es sich um eine Hühnerrasse, die sowohl zur Fleischerzeugung als auch zur Herstellung von Eiern genutzt werden kann.9 Diese Hühner erreichen nicht die Leistungen der Mast- und Legehühner, sollen jedoch gesünder sein und dafür sorgen, dass jedes Tier „genutzt“ werden kann und einen wirtschaftlichen Wert besitzt.

Warum das Leiden der Hühner kein Ende hat

Auf den ersten Blick scheinen die beschriebenen Entwicklungen ein Schritt in Richtung mehr Tierwohl zu sein. Man könnte es durchaus als einen positiven Ansatz betrachten, dass nun per Gesetz männlichen Küken als Lebewesen ein Eigenwert zugesprochen wird. Allerdings stellt es aus Perspektive des Tierschutzes mehr als eine Verbesserung auf theoretischer Ebene dar.10 Da man sich gesellschaftlich mehrheitlich einig ist, dass das Vergasen und Schreddern von Küken kurz nach dem Schlüpfen grausam ist, aber die generelle Nutzung von Hühnern als Ressource nicht moralisch hinterfragt wird, kann man sich die Frage stellen, ob das Verbot des Kükentötens für einige Menschen zur Rechtfertigung dient Eier wieder guten Gewissens essen zu können. Dieser Eindruck wird von sogenannten Tierwohllabels unterstützt, indem sie Verbrauchern beim Kauf von Eiern das gute Gefühl geben einem „Bruderhahn“ ein schönes Leben zu schenken und mit dem Kauf der entsprechenden Eier Tierwohl zu unsterstützen. Leider könnte diese Suggestion nicht irreführender sein.

Obwohl aus der wissenschaftlichen Datenlage hervorgeht, dass bereits ab dem 7. Bebrütungstag ein Schmerzempfinden des Hühnerembryos im Ei anzunehmen ist, werden dennoch bis zum Jahr 2024, statt der frisch geschlüpften Küken, die bereits schmerzempfindlichen Embryonen getötet.11 Allgemein könnten laut Vermutungen einiger Experten der Geflügelwirtschaft die erhöhten Investitionskosten der Technologie der Geschlechtsbestimmung für kleinere Brütereien finanziell nicht zu stemmen sein. Dies könnte schließlich zu vermehrten Lebendtiertransporten der männlichen Küken über die deutsche Grenze ins EU-Ausland führen, um sie dort töten zu lassen. Dieses Vorhaben ist laut aktueller Gesetzeslage nicht verboten.12 Eine weitere Möglichkeit ist, dass einige Brütereien ihren Standort ins Ausland verlegen, um dort die Praxis des Kükentötens weiter zu praktizieren und Jung- und Legehennen anschließend nach Deutschland importieren, ohne dass dies für die Verbraucher ersichtlich ist.13 Und auch wenn bis zum Jahr 2024 eine marktreife Methode zur Geschlechtsbestimmung vor dem 7. Bruttag gefunden wird, ändert sich nichts an den bisherigen Bedingungen für Hühner im Rahmen der Intensivtierhaltung.

Bezogen auf die Legehennen leben etwa drei Viertel der knapp 50 Millionen Tiere mit mehr als 30.000 Tieren auf engstem Raum. In Bodenhaltung dürfen bis zu 9 Hennen auf einem Quadratmeter ohne Ausgang ins Freie gehalten werden. In „Kleingruppenhaltung“ sind es sogar bis zu 13 Hennen und selbst in Biohaltung sind es bis zu 6 Hennen pro Quadratmeter.14 Und auch in der auf den ersten Blick „artgerechten“ Freilandhaltung zeigt sich, dass die Tiere die landwirtschaftlichen Großställe nicht verlassen, um ihre Auslauffläche zu nutzen, da Hühner Fluchttiere sind. Ihre Angst vor Greifvögeln führt ungeachtet der Größe der Auslauffläche dazu, dass die Tiere den Stall nicht verlassen, da sich die Hühner auf einer freien Grünfläche ohne ausreichend Bepflanzung nicht sicher fühlen und lieber dicht gedrängt im Stall verbleiben.15 Die Gestaltung der Fläche ist gesetzlich nicht festgeschrieben und somit frei wählbar. Weiterhin leiden viele Millionen Legehennen unter starker Osteoporose und damit einhergehend unter vielerlei Knochenbrüchen. Die Hochleistungszucht der heutigen Legehennen, die bis zu 300 Eier und mehr pro Jahr legen, benötigen unverhältnismäßig viel Calcium für die Eierschalenbildung, was zu einer Demineralisierung der Hühnerknochen führt und letztendlich zu den genannten Knochenbrüchen. Lässt nach 16 bis 18 Monaten die Legeleistung der Henne nach, gilt diese als unökonomisch und wird schließlich geschlachtet. Da Hühner ursprünglich nur in Gruppen von höchstens 50 Tieren lebten, können diese in den deutlich größeren Gruppen, in denen sie heutzutage gehalten werden, keine stabile Rangordnung aufbauen und entwickeln dadurch Verhaltensstörungen wie Federpicken. Trotz des gesetzlichen Verbots ist es aufgrund von Ausnahmeregelungen leider immer noch gängige Praxis, den Legehennen den vorderen Teil ihres Schnabels abzuschneiden (kupieren), um Verletzungen durch die Verhaltensstörungen zu verhindern. Diese Verletzungen des empfindlichen Tastorgans verursachen akute sowie chronische Schmerzen und führen dazu, dass die Hühner ihr Gefieder nicht richtig pflegen können.16

Auch die bereits beschriebene Alternative der Aufzucht der Bruderhähne ändert nichts am Leid dieser Tiere. Grund dafür sind unter anderem fehlende gesetzliche Mindestanforderungen für die Aufzucht und Schlachtung dieser Hähne. Aufgrund der ökonomischen Nachteile bei der Aufzucht der Bruderhähne werden diese in der Regel unter hohen Besatzdichten, ohne Auslauf und Tageslicht gehalten.17 Weiterhin bestehen Befürchtungen vieler Experten, neben vermehrter langer Lebendtiertransporte von Küken, auch in einem Anstieg von Transporten der Schlachttiere ins Ausland, da die Schlachtkapazitäten in Deutschland begrenzt sind und die Brüderhähne aufgrund des schmaleren Körperbaus im Vergleich zum Masthuhn nicht mit den gleichen Maschinen geschlachtet werden können.

Die Experten gehen außerdem davon aus, dass durch die in Deutschland nun steigenden Kosten in der Eiproduktion vermehrt Eier aus dem Ausland importiert werden, in denen das Töten der Küken nach wie vor erlaubt ist. Da circa die Hälfte des Eierverbrauchs in Deutschland auf verarbeitete Produkte wie Nudeln oder Backwaren zurückgeht und es hierfür keine Kennzeichnungspflicht gibt, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar woher ihre Eier stammen.18,19

Die dritte benannte Alternative des sogenannten Zweinutzungshuhns erscheint vor dem Hintergrund der Leiden der heutigen Qualzuchten der Mast- und Legelinien zunächst positiv. Doch auch die Zweinutzungshühner haben im Vergleich zu den ursprünglichen Hühnerrassen eine noch immer hohe Legeleistung, die zu den genannten gesundheitlichen Problematiken führen kann. Obwohl diese Tiere zwar allgemein als gesundheitlich „robuster“ gelten20 ändert auch die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn nichts daran, dass es – wie der Name schon sagt – ausschließlich zur Eier- und Fleischproduktion genutzt wird. Weiterhin finden auch dabei Transporte in Legehennen- und Mastanlagen und schließlich auch zum Schlachthof statt. Außerdem verspricht diese Alternative ebenfalls keine verbesserten Haltebedingungen.

Der Konsum von Eiern fördert folglich, egal mit welcher der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Alternativen zum Kükentöten, die Ausbeutung und Tötung von Hühnern. Aus Perspektive der Tierethik erscheint das Ende des Kükentötens teilweise mehr als ein verlängerter Leidensprozess. Solange wir uns anstatt der Frage nach den richtigen Haltungs- und Tötungsmethoden nicht die Frage stellen, ob wir sogenannte „Nutztiere“ nur noch als Produkte ansehen, und nicht als fühlende Lebewesen mit eigenem Interesse nach einem leidensfreien Leben betrachten, werden immer wieder neue ethische Probleme bei der Suche nach Maßnahmen zur „besseren“ Ausbeutung von Tieren aufkommen. Da der menschliche Körper zur Nährstoffdeckung im Rahmen einer gut geplanten und ausgewogenen pflanzlichen Ernährung nicht auf Eier angewiesen ist, gilt auch hier der Grundsatz des Veganismus „alle Formen der Ausbeutung und Grausamkeiten an leidensfähigen Tieren zu vermeiden“.21

Autorin: Verena Krah arbeitet als Sport- und Gesundheitswissenschaftlerin im Bereich Public Health, hat großes Interesse an tierethischen Themen und lebt aus Überzeugung vegan.

Co-Autorin: Katharina Frauenknecht ist Chefredakteurin bei VeganNews

Quellen

  1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. (2021). Ausstieg aus dem Kükentöten. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierwohl-forschung-in-ovo.html ↩︎
  2. Maisack, C. (2019). Wie lange gibt es für das Töten von männlichen Eintagsküken aus Legehennenlinien noch einen vernünftigen Grund? Natur und Recht 41, 824–827. https://doi.org/10.1007/s10357-019-3617-1 ↩︎
  3. Bundesverwaltungsgericht. (2019). Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig. Pressemitteilung Nr. 47/2019. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.bverwg.de/pm/2019/47 ↩︎
  4. Bundesgesetzblatt. (2021) Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens. Vom 18. Juni 2021. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.bgbl.de/ ↩︎
  5. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. (2021). Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/aenderung-tierschutzgesetzkueken.pdf?__blob=publicationFile&v=5 ↩︎
  6. Fokus Tierwohl (2022). Geschlechtsbestimmung im Ei. Aktueller Forschungsstand und fachliche Einordnung. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://fokus-tierwohl.de/de/gefluegel/fachinformationen-jung-undlegehennen/geschlechtsbestimmung-im-ei ↩︎
  7. Tagesschau. (2021). Tierschutzbund zum Kükentöten. Neues Gesetz „nicht konsequent genug“. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.tagesschau.de/inland/kuekenschreddern-107.html ↩︎
  8. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. (2020) Stellungnahme zu: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 08.09.2020. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Stellungnahmen/aenderungtierschutzgesetz-kueken.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ↩︎
  9. Öko-Beratungs Gesellschaft mbH und Erzeugerring für naturgemäßen Landbau e.V. Zweinutzungshuhn (2018). Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.naturland.de/de/erzeuger/betriebszweige/gefl%C3%BCgelhaltung/zweinutzungshuhn.html ↩︎
  10. Fokus Tierwohl (2022). Geschlechtsbestimmung im Ei. Aktueller Forschungsstand und fachliche Einordnung. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://fokus-tierwohl.de/de/gefluegel/fachinformationen-jung-undlegehennen/geschlechtsbestimmung-im-ei ↩︎
  11. Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (2020). Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMEL Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchGÄndG 6). Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Stellungnahmen/aenderung-tierschutzgesetzkueken.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ↩︎
  12. Carstens, P. (2022). Ende des Kükentötens: Was passiert jetzt mit den „Bruderhähnen“? Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.geo.de/natur/tierwelt/ende-des-kuekentoetens–was-passiert-jetzt-mit-den–bruderhaehnen– –31480732.html ↩︎
  13. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. (2020) Stellungnahme zu: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 08.09.2020. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Stellungnahmen/aenderungtierschutzgesetz-kueken.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ↩︎
  14. Rittenau, N., Schönfeld P. und Winters, E. (2021). Vegan ist Unsinn! Populäre Argumente gegen den Veganismus und wie man sie entkräftet. Becker Joest Volk Verlag ↩︎
  15. Körner, J. und Nachtnebel, P. (2015). Freiland-Eier häufig eine Mogelpackung. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Freiland-Eier-haeufig-eine-Mogelpackung,freilandeier100.html ↩︎
  16. Rittenau, N., Schönfeld P. und Winters, E. (2021). Vegan ist Unsinn! Populäre Argumente gegen den Veganismus und wie man sie entkräftet. Becker Joest Volk Verlag ↩︎
  17. Carstens, P. (2022). Ende des Kükentötens: Was passiert jetzt mit den „Bruderhähnen“? Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.geo.de/natur/tierwelt/ende-des-kuekentoetens–was-passiert-jetzt-mit-den–bruderhaehnen- –31480732.html ↩︎
  18. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. (2020) Stellungnahme zu: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 08.09.2020. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Stellungnahmen/aenderungtierschutzgesetz-kueken.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ↩︎
  19. Carstens, P. (2022). Ende des Kükentötens: Was passiert jetzt mit den „Bruderhähnen“? Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.geo.de/natur/tierwelt/ende-des-kuekentoetens–was-passiert-jetzt-mit-den–bruderhaehnen- –31480732.html ↩︎
  20. Siekmann L., Janisch, S., Wigger, R., Urban J., Zentek J. und Krischek C. (2018). Lohmann Dual: A dual-purpose chicken as an alternative to commercial broiler chicken? Aspects of meat quality, lipid oxidation, shear force and muscle structure. European poultry science, (82) ↩︎
  21. The Vegan Society. (1979). Memorandum and Articles of Association. Zugriff am 10. Januar 2022. Verfügbar unter https://www.vegansociety.com/sites/default/files/uploads/downloads/VeganSocietyArticles2021%20v2a.pdf ↩︎

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