Die Frage nach angemessenen Strafen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sorgt für eine kontroverse Debatte in Deutschland. Tierschutzorganisationen und Aktivisten beklagen die derzeitigen Strafen als unzureichend und fordern eine Verschärfung der Gesetze. Ein Datenprojekt, das von mehreren Tierschutzorganisationen durchgeführt wurde und dem ARD-Magazin Fakt vorliegt, dokumentiert die mangelnden rechtlichen Konsequenzen bei Tierquälerei.
Laut den Daten des Projekts wurden in den letzten sieben Jahren alle zwei Wochen gravierende Fälle von Tierquälerei öffentlich bekannt. Von den insgesamt 163 dokumentierten Fällen führten lediglich 24 zu Strafen. Dabei handelte es sich meist um Geldstrafen. In fünf Fällen wurde ein Tierhalte- oder Tierumgangsverbot ausgesprochen, und in nur drei Fällen wurden Bewährungsstrafen verhängt. Es gab jedoch noch keine Verurteilung zu einer Haftstrafe von maximal drei Jahren, wie es das Gesetz vorsieht.
Ein Beispiel für einen solchen Tierschutzskandal ist
der Fall des Schlachthofs in Bad Iburg, Niedersachsen. Dort wurden 2018 durch den Tierschutzverein „SOKO Tierschutz“ hunderte illegale Schlachtungen aufgedeckt. Die dokumentierten Bilder zeigten schwere Straftaten, bei denen kranke Rinder mit Ketten an den Beinen von Transportern geschleift wurden. Trotz der schweren Vergehen erhielten der ehemalige Geschäftsführer des Schlachthofs und zwei Mitarbeiter lediglich Bewährungs- und Geldstrafen. Tierschützer zeigten sich enttäuscht über das milde Urteil und kritisieren die geringen Strafen, die ihrer Ansicht nach keine abschreckende Wirkung haben.
Tierschützer bemängeln nicht nur die geringen Strafen nach solchen Skandalen, sondern auch die mangelnde Umsetzung des Tierschutz-Strafrechts. Oftmals werden Verfahren eingestellt, und meistens werden Mitarbeiter der unteren Hierarchieebene oder Kleinbetriebe angeklagt, obwohl die Verstöße oft auf strukturelle Probleme und Fehler in der Organisation des Betriebs zurückzuführen sind.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass höhere Strafen eingeführt werden sollen, darunter eine Erhöhung des Strafmaßes auf fünf Jahre. Zudem soll das bisher eher verwaltungsrechtliche Tierschutzgesetz ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Tierschützer kritisieren jedoch die ausbleibenden Fortschritte und fordern eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, um Tierquälerei effektiver zu bekämpfen und Tierrechte besser zu schützen.