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24. Januar, 2023 / Katharina Frauenknecht

Präzedenzfall gegen Tiermissbrauch: Geschäftsführer muss erstmals Bußgeld für Verkauf von Stopfleber zahlen

Nach einer Strafanzeige der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland wurde erstmals der Geschäftsführer eines deutschen Unternehmens für den Verkauf von Gänsestopfleber mit einem Bußgeldbescheid belegt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz musste das Unternehmen aufgrund einer Opportunitätsentscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz 500,- € an einen Tierschutzverein zahlen. Diese Entscheidung bestätigt die Einschätzung der Tierrechtsorganisation, dass nicht nur die in Deutschland verbotene Produktion des Tierqualproduktes, sondern auch der Verkauf von Foie gras wegen Beihilfe strafrechtlich relevant sein kann.

PETA hatte die Geschäftsführung im Vorfeld darum gebeten, Stopfleber aus dem Sortiment zu nehmen und stattdessen mit tierleidfreien Alternativen wie „Joie Gras“ zu ersetzen. Nachdem die Anzeige öffentlich wurde, lenkte sie ein. Der Händler strich Stopfleber aus dem Angebot. PETA schrieb der VeganNews-Redaktion sich in künftigen Anzeigen auf diesen Präzedenzfall berufen zu wollen.

Für Foie gras bzw. Stopfleber wird Gänsen und Enten in den letzten zwei bis drei Wochen ihres nur ungefähr zwölf Wochen langen Lebens ein bis drei Mal täglich ein Metallrohr in die Speiseröhre eingeführt, durch das mit hohem Druck ein Brei aus Mais und Fett gepresst wird, weit über den Nahrungsmittelbedarf der Vögel hinaus. Diese Futtermenge entspricht auf den Menschen übertragen zehn bis zwölf Kilogramm Spaghetti. Die Vogelleber erreicht durch darauf folgendes starkes Anschwellen zum Teil das Zehnfache ihrer natürlichen Größe. Dies führt zu Verletzungen, Entzündungen oder Infektionen der Speiseröhre und des Darms sowie zu Pilz- und Bakterienbefall. Bis zu vier Prozent der Enten sterben schon an den Nebenwirkungen.

Wegen der damit verbundenen Tierquälerei ist die Herstellung von Stopfleber in vielen Ländern, unter anderem in Deutschland laut § 3 Abs. 9 und 10 des deutschen TierSchG und der Schweiz laut Art. 20 der Schweizerischen TierSchV, verboten. Der Import und der Verkauf hingegen sind weiterhin erlaubt. Tierschützer fordern schon seit Jahren ein EU-weites Verbot.

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